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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Warum es wichtig ist, für den Ernstfall vorzusorgen

Eine Patientin in Weiden gilt für Ärzte als hirntot. Die Angehörigen aber kämpfen für eine weitere Behandlung. Der Fall zeigt, wie wichtig eine Patientenverfügung sein kann. Fachanwalt Christoph Scharf klärt zu dieser Art der Vorsorge auf.

von Jessica Fechner


Was genau regelt eine Patientenverfügung?


Sie regelt und weist Ärzte an, bestimmte medizinische Maßnahmen entweder durchzuführen oder
zu unterlassen, für den Fall, dass der Patient nicht mehr fähig ist, in medizinische Maßnahmen
einzuwilligen. „Der Patient regelt also damit frühzeitig, ob er in bestimmten Situationen noch
beatmet oder reanimiert werden möchte oder zum Beispiel eine Dialyse erhält.“

Wer sollte eine Patientenverfügung haben?


Eine Patientenverfügung kommt für jeden in Betracht, der für sich selbst festlegen will, welche
medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen oder nicht mehr ergriffen werden sollen, wenn
er sich als Patient nicht mehr rechtswirksam äußern kann. Sie kommt nicht nur für alte oder kranke
Menschen in Betracht, sondern genau so für junge aktive Personen, beispielsweise Extremsportler.


Wann sollte ich die Patientenverfügung von einem Rechtsanwalt machen lassen?


Die Regelungen einer Patientenverfügung können weitreichende Konsequenzen haben und
letztendlich über das Leben und den Tod eines Menschen entscheiden. Es muss konkret formuliert
sein, was der Wille des Patienten ist und wie dieser umgesetzt werden soll. Eine Patientenverfügung
kann im Zweifel auch einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen, beispielsweise im Streit
zwischen Angehörigen und Ärzten. Im Hinblick darauf kann es von Vorteil sein, seine Wünsche
durch einen Rechtsanwalt formulieren zu lassen.


Raten Sie zu einer zusätzlichen medizinischen Beratung?


„Ich halte eine medizinische Beratung für unerlässlich“, betont Scharf. Letztendlich regelt die Patientenverfügung den Wunsch nach ärztlicher Behandlung oder eben eine Einstellung der Behandlung. Hierzu muss der Patient die medizinischen Hintergründe verstehen. Ebenso die Tragweite seiner Erklärungen in medizinischer Hinsicht.


Wie läuft die Erstellung einer Patientenverfügung ab?


Wenn jemand klare Vorstellungen hat, was in der Patientenverfügung stehen soll, wird ein
entsprechender Entwurf erstellt. Ärztliche Unterlagen, Dokumente und Befunde sind hierfür nicht
relevant.


Wann ist eine Patientenverfügung rechtskräftig?


Eine Patientenverfügung ist wirksam, wenn sie persönlich unterschrieben ist. Der Unterzeichner
muss geschäftsfähig sein und wissen, was er unterschreibt. Es empfiehlt sich, die
Patientenverfügung alle zwei bis drei Jahre zu aktualisieren oder erneut zu unterschreiben. Damit
wird der Fortbestand des eigenen Willens bestätigt.


Wo bewahre ich meine Patientenverfügung am besten auf?


„Es empfiehlt sich, den nächsten Angehörigen eine Kopie zu übergeben und diese darüber zu
informieren, an welchem Ort das Original aufbewahrt wird. Auch dem Hausarzt sollte eine Kopie
ausgehändigt werden“, rät der Jurist. Sofern ein Vorsorgebevollmächtigter benannt ist, kann diesem ebenfalls ein Original ausgehändigt werden.

Welche Kosten Fallen an?

Laut Fachanwalt Scharf fallen für eine Beratung zu einer Patientenverfügung 200 Euro brutto an. Da jede Verfügung individuell ist, variieren die Kosten. „Es gibt keine festen Gebührensätze dafür“, klärt der Jurist auf. Nach Auskunft eines Notars berechnet dieser ab 15 Euro netto für die reine Unterschriftsbeglaubigung und 60 Euro netto für die Erstellung und Beurkundung einer Patientenverfügung. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet auf www.verbraucherzentrale.de ein Onlinetool an, mit dessen Hilfe jeder eine Patientenverfügung kostenlos erstellen kann.


Sind kostenlose Formulare für eine Patientenverfügung aus dem Internet eine Alternative für
Menschen, die sich vielleicht keinen Anwalt leisten können?


Grundsätzlich sind kostenlose Formulare dann eine Alternative, wenn sich die Patienten im Klaren
darüber sind, was sie beim Befüllen und Ankreuzen tatsächlich regeln. Auf der Homepage des
Bundesministeriums für Justiz sind Formulierungshilfen abrufbar oder auch Formulare einer
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bereitgestellt.


Wer sollte eine Vorsorgevollmacht haben und worin liegt der Unterschied zur Patientenverfügung?


„Das sollte Jeder haben. Es kann immer was passieren – ein Unfall oder eine Erkrankung. Damit
kann vermieden werden, dass ein fremder Betreuer vom Gericht bestellt wird“, betont der Jurist. Die
Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine dritte Person im Bedarfsfall zu handeln. Sie kann sich auch
auf die Verfügung von Konten, Immobilien, das Öffnen von Post und so weiter beziehen. Die
Vorsorgevollmacht kann auch benutzt werden, wenn nach einem Unfall oder einer Operation
kurzfristig Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können.

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Christoph Scharf (43) ist seit 2017 Fachanwalt für Medizinrecht in Weiden. Er gehört der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht sowie Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein an. Jährlich nimmt er etwa 35 Beratungen und Erstellungen von Patientenverfügungen vor.

Veröffentlicht am 18.01.2024 „Der Neue Tag“ Oberpfalzmedien

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