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Wenn Papa nicht mehr zahlt: Unterhaltssäumiger Vater vor Gericht

Weiden. Was passiert, wenn der Kindsvater einfach keinen Unterhalt mehr zahlt? Dann kann es für ihn richtig teuer werden.

Ein Klassiker: Papa hat eine Neue. Die Partnerin bringt schon zwei Kinder mit, dann kommt noch ein gemeinsames Baby dazu. Und schon reicht das Geld nicht mehr für alle. Ein Vater (36) aus dem Landkreis Neustadt/WN zahlte 2022 einfach monatelang nicht mehr für die Tochter aus erster Ehe. Das Mädchen ist 14 Jahre alt, die Mutter ist alleinerziehend und arbeitet in einem Sozialberuf. Die 423 Euro Unterhalt sind wichtig.

Strafbefehl: 60 Tagessätze

Als der Unterhalt ausblieb, zog die Mutter das Jugendamt hinzu. Als nach vier Monaten immer noch kein Cent auf dem Konto war, wurde Strafanzeige erstattet. Dem Kindsvater flatterte ein Strafbefehl über 3.000 Euro wegen Verletzung der Unterhaltspflicht ins Haus. Das entsprach 60 Tagessätzen à 50 Euro, also zwei Monatslöhnen. Er legte Einspruch ein – und steht daher am Dienstag vor Amtsrichter Hubert Windisch

Der Arbeiter (Nettolohn 2.400 Euro) begründet seine eigenmächtige Aussetzung der Unterhaltszahlungen mit seiner neuen privaten Situation. Seine neue Frau habe minderjährige Kinder mit in die Ehe gebracht, für die deren leiblicher Vater nicht zahle. Dazu kam noch ein gemeinsames Baby. „Da ist es schwierig, über die Runden zu kommen. Alles geht von meinem Konto weg“, klagt der 36-Jährige. Er wollte am Unterhalt für die Älteste sparen und hatte 2022 eine Neuberechnung gefordert. Weil das so lange gedauert habe, zahlte er nicht mehr. 

Ein Jahr „Bewährung“ – sonst Verurteilung

„Das geht halt nicht“, sagt Richter Windisch trocken. Anwalt Christoph Scharf hatte dem Mandanten schon vor dem Gerichtstermin zu einem schnellen Ausbügeln des Fehlers geraten. Inzwischen hat der Angeklagte die ausstehenden 1.700 Euro beglichen und wieder einen Dauerauftrag eingerichtet. So ganz stimmt der zwar auch nicht: Seit Januar 2023 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle, er müsste eigentlich 460 Euro zahlen. 

Trotzdem: Richter Windisch stellte das Strafverfahren am Dienstag ein, auch weil der 36-Jährige in den 13 Jahren zuvor ein zuverlässiger Zahler war. Allerdings sei die Einstellung an eine Bedingung geknüpft, so der Richter: Ein Jahr lang wird sich das Amtsgericht ganz genau ansehen, ob er den korrekten Betrag überweist. „Zahlt er nicht, wird er verurteilt.“

Adoption geplant

Vorbei ist der Krieg ums Geld damit noch lange nicht. Der 36-Jährige plant eine Adoption seiner Stiefkinder. Damit würde sich der Unterhalt für das leibliche Kind verringern.

Quelle: Oberpfalz ECHO

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