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	<title>Geburtsschaden &#8211; Anwaltskanzlei C. Scharf</title>
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	<title>Geburtsschaden &#8211; Anwaltskanzlei C. Scharf</title>
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		<title>Fehler bei Zwillingsgeburt: Rekordsumme an Schmerzensgeld</title>
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		<dc:creator><![CDATA[BueroAKCS]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 May 2023 13:53:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arzt- und Patientenrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Von&#160;Christine Ascherl Weiden. Das Landgericht Weiden hat Eltern ein Schmerzensgeld von 500.000 Euro zugesprochen. Nach ärztlichen Fehlern bei der Geburt ist einer ihrer Zwillinge schwerst behindert. Es handelt sich um eine Rekordsumme. An einen höheren Betrag in einem Arzthaftungsprozess kann sich Landgerichtssprecher&#160;Matthias Bauer&#160;nicht erinnern. Die Höhe von einer halben Million Euro sei auch bedingt durch [&#8230;]]]></description>
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<p><em>Von&nbsp;</em><a href="https://www.oberpfalzecho.de/team/christine_ascherl" data-wpel-link="external" target="_blank">Christine Ascherl</a></p>



<p><strong>Weiden. Das Landgericht Weiden hat Eltern ein Schmerzensgeld von 500.000 Euro zugesprochen. Nach ärztlichen Fehlern bei der Geburt ist einer ihrer Zwillinge schwerst behindert.</strong></p>



<p>Es handelt sich um eine Rekordsumme. An einen höheren Betrag in einem Arzthaftungsprozess kann sich Landgerichtssprecher&nbsp;<strong>Matthias Bauer</strong>&nbsp;nicht erinnern. Die Höhe von einer halben Million Euro sei auch bedingt durch das kindliche Alter der Klägerin. Das Mädchen ist fünf Jahre alt. „Es hat sein Leben noch vor sich.“</p>



<p>Die Richter der 1. Zivilkammer mit Vizepräsident&nbsp;Josef Hartwig&nbsp;und den Richtern&nbsp;Thomas Hys&nbsp;und&nbsp;Christine Schlegel&nbsp;gingen sogar noch einen Schritt weiter: Sollten bei dem Mädchen noch weitere materielle und immaterielle Schäden entstehen, löst dies weitere Ansprüche aus.</p>



<p class="has-text-color" style="color:#ed0707"><strong>Anwalt</strong>&nbsp;<strong>Christoph Scharf</strong>, der das Kind und seine Eltern vertritt, ist froh über das Urteil des Landgerichts Weiden: „<em>ein hundertprozentiger Sieg</em>.“ Die Eltern und er seien froh, dass nach dieser langen Zeit jedenfalls in erster Instanz abgeschlossen werden konnte. Mit dem Schmerzensgeld erfolge eine angemessene Kompensation des Leides von&nbsp;Ella. „<em>Auch wenn sie davon nicht gesund wird. Dies lässt sich leider durch ein solches Verfahren niemals erreichen</em>.“</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="notkaiserschnitt-zu-spaet-erfolgt">Notkaiserschnitt zu spät erfolgt</h3>



<p>Die Zwillinge waren im Juni 2017 im Klinikum Weiden geboren worden. Trotz Komplikationen bei einem der Babys ab 20 Uhr entschieden sich die zuständigen Ärzte erst gegen 22.23 Uhr zu einer Notsectio. Das Mädchen erlitt einen schweren Sauerstoffmangel. Es kann nicht sitzen, nicht gehen und spricht im Alter von fünf Jahren 30 Worte. Dazu kam Epilepsie. Das Mädchen wird nie ein eigenständiges Leben führen können. Der Bruder ist kerngesund.</p>



<p>Die Kammer ist nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Beeinträchtigungen aufgrund von Behandlungsfehlern entstanden sind. Das Gericht stützt sein Urteil auf drei Gutachter. Demnach hätte der Notkaiserschnitt viel eher erfolgen müssen, in jedem Fall aber 20 Minuten früher. Zu diesem Zeitpunkt, um 22 Uhr, war es zu einer lebensbedrohlichen Plazentalösung gekommen, eindeutig erkennbar durch starken Blutverlust. Ab diesem Moment bekam das Kind keinen Sauerstoff mehr. „Dass man nicht sofort die Notsectio einleitete, stellt einen groben Behandlungsfehler dar.“</p>



<p>Für das Gericht fällt zudem schwerwiegend ins Gewicht, „dass die Klägerin ohne eine Hoffnung auf Besserung unter den gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen dauerhaft sehr schwer zu leiden hat“. Daher halte man die Höhe von 500.000 Euro für angemessen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="berufung-zum-oberlandesgericht-moeglich">Berufung zum Oberlandesgericht möglich</h3>



<p>Die Kliniken Nordoberpfalz, vertreten durch ihre Prozessbevollmächtigten&nbsp;Brünnig,&nbsp;Michler<strong>&nbsp;</strong>und&nbsp;Blay, können noch Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg einlegen. Letztlich liegt die Entscheidung bei der Versicherung. Die betreffenden Ärzte arbeiten nicht mehr im Klinikum.</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-wp-embed is-provider-oberpfalzecho wp-block-embed-oberpfalzecho"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="zLvGBJlBCE"><a href="https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/fehler-bei-zwillingsgeburt-rekordsumme-an-schmerzensgeld" data-wpel-link="external" target="_blank">Fehler bei Zwillingsgeburt: Rekordsumme an Schmerzensgeld</a></blockquote><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted" title="&#8222;Fehler bei Zwillingsgeburt: Rekordsumme an Schmerzensgeld&#8220; &#8212; OberpfalzECHO" src="https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/fehler-bei-zwillingsgeburt-rekordsumme-an-schmerzensgeld/embed#?secret=grPEPbltIK#?secret=zLvGBJlBCE" data-secret="zLvGBJlBCE" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe>
</div><figcaption class="wp-element-caption">Original-Artikel aus der Quelle: Obepfalzecho vom 18.05.2023 &#8211; Autorin: Christine Ascherl &#8211; <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/fehler-bei-zwillingsgeburt-rekordsumme-an-schmerzensgeld" target="_blank" data-wpel-link="external">LINK</a><a href="https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/fehler-bei-zwillingsgeburt-rekordsumme-an-schmerzensgeld" target="_blank" rel="noreferrer noopener" data-wpel-link="external"> zur Quelle </a></figcaption></figure>
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		<title>Zwillingsgeburt mit dramatischen Folgen: Eltern klagen gegen Klinikum</title>
		<link>https://www.anwalt-scharf.de/zwillingsgeburt-mit-dramatischen-folgen-eltern-klagen-gegen-klinikum/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BueroAKCS]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Mar 2023 11:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arzt- und Patientenrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Weiden. Eltern aus Weiden haben das Klinikum Weiden auf Schmerzensgeld verklagt. Ihre Tochter erlitt 2017 bei der Geburt einen schweren Sauerstoffmangel. Laut Gutachten erfolgte der Notkaiserschnitt viel zu spät. Das Kind ist schwerst behindert, sein Zwillingsbruder kerngesund. Die 1. Zivilkammer am Landgericht Weiden verhandelte am Montag eine Klage von Eltern in Vertretung ihrer Tochter (5) [&#8230;]]]></description>
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<p class="has-text-align-left"><p><strong>Weiden. Eltern aus Weiden haben das Klinikum Weiden auf Schmerzensgeld verklagt. Ihre Tochter erlitt 2017 bei der Geburt einen schweren Sauerstoffmangel. Laut Gutachten erfolgte der Notkaiserschnitt viel zu spät. Das Kind ist schwerst behindert, sein Zwillingsbruder kerngesund.</strong></p></p>



<p>Die 1. Zivilkammer am Landgericht Weiden verhandelte am Montag eine Klage von Eltern in Vertretung ihrer Tochter (5) gegen das Klinikum Weiden. Bei der Geburt 2017 hatten sich die Geburtshelfer gleich mehrere Versäumnisse geleistet. Der Sachverständige<strong>&nbsp;Prof. Dr. Uwe Hasbargen</strong>&nbsp;(LMU-Klinikum München) sagte vor Gericht: „Hier sind Fehler passiert, die nicht hätten passieren dürfen.“</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="bitte-nach-kaiserschnitt-wurde-abgelehnt">Bitte nach Kaiserschnitt wurde abgelehnt</h3>



<p>Die Mutter hatte schon 2014 ein Mädchen im Klinikum entbunden. 2017 wurde sie erneut schwanger: mit Zwillingen. Ihre Frauenärztin stufte dies als Risikoschwangerschaft ein. Geburtstermin sollte Anfang Juli sein. Schon ab März war die Schwangere ambulant im Klinikum, da eine Frühgeburt drohte. Die Lehrerin fragte mehrfach nach der Möglichkeit eines geplanten Kaiserschnitts. Das habe der damalige Oberarzt lapidar abgelehnt: Eine natürliche Geburt sei besser für die Kinder.</p>



<p>Der schicksalhafte 28. Juni 2017. Die hochschwangere Frau (Ende 38. Woche) wird zur medikamentösen Geburtseinleitung um 8 Uhr morgens mit ihrem Mann aufgenommen. Um 15.45 Uhr wird das Paar wieder heimgeschickt. Die Geburtsklinik sei zu voll. Es sei nicht gewährleistet, dass am Abend für die Zwillingsgeburt die erforderlichen Ärzte zur Verfügung stünden.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="dramatische-zuspitzung">Dramatische Zuspitzung</h3>



<p>Um 20.05 Uhr steht das Ehepaar erneut da: Die Wehen haben eingesetzt. Die Mutter wird an ein CT-Gerät angeschlossen. Die Hebamme dokumentiert stechende Schmerzen. Ein Assistenzarzt kommt immer mal wieder, unternimmt aber nichts. Bis 21.45 Uhr wird mehrfach notiert, dass die Schmerzen stark zunehmen. Eine PDA wird abgelehnt.</p>



<p>Der Assistenzarzt ignoriert durchgehend das CT: Zehn Mal gibt das Gerät Alarm aus, weil es die Herzfrequenz eines Kindes verloren hat. Ab 21.30 Uhr zeigt sich dann ein „suspektes“ Signal, so der Gutachter Hasbargen. Für ihn hätten allein diese Herzton-Messungen dringend zu einer Reaktion führen müssen: „allerspätestens um 21.50 Uhr“. Der Assistenzarzt unternimmt nichts.</p>



<p>Um 22.04 Uhr eskaliert die Lage. Die Frau verliert massiv Blut, das über den Bettrand läuft. Die Hebamme schätzt 300 Milliliter. Ein klarer Hinweis auf eine Plazenta-Lösung. Für Gutachter Hasbargen bedeutet das den „absoluten Notfallmodus“. „Da zählt jede Minute.“ Das sei „wie eine Tüte über den Kopf gestülpt“. Eine weitere Hebamme kommt dazu und kontaktiert endlich die Oberärztin.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="op-team-stand-schon-15-minuten-bereit">OP-Team stand schon 15 Minuten bereit</h3>



<p>Die Hebamme fängt auch sofort ein OP-Team ab. Anästhesist und OP-Schwester stünden bereit. Dennoch vergeht eine weitere Viertelstunde, weil der Assistenzarzt erst noch einen Ultraschall durchführen will. Das Gerät ist defekt, er muss ein anderes holen und hochfahren. Um 22.23 Uhr führt die Oberärztin schließlich den Notkaiserschnitt durch. Sechs Minuten später ist der erste Zwilling da. Dokumentiert mit den Worten: „Geburt eines schlappen, reifen Mädchens bei vollständig abgelöster Plazenta.“</p>



<p>Das Kind ist 2880 Gramm schwer, 51 Zentimeter lang und atmet nicht. Der Säugling wird reanimiert und auf die Intensivstation verlegt.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="maedchen-bleibt-auf-dem-stand-eines-kleinkinds">Mädchen bleibt auf dem Stand eines Kleinkinds</h3>



<p>Und heute? Das Mädchen&nbsp;ist durch die unzureichende Sauerstoffzufuhr bei der Geburt schwerst behindert. Die inzwischen Fünfjährige wird nie ein eigenständiges Leben führen können. Sie kann nicht essen, nicht sprechen, nicht gehen, nicht ohne Unterstützung sitzen. Die Situation ist besonders dramatisch, weil das Kind geistig bei klarem Verstand ist und seinen Zustand – im Vergleich zum völlig gesunden Bruder – wahrnimmt. Epilepsie ist dazu gekommen. Jede Nacht wird das Mädchen verkabelt: Ein Monitor alarmiert, wenn Sauerstoff-Sättigung und Herzfrequenz abfallen.</p>



<p><strong>Anwalt&nbsp;Christoph Scharf:</strong> „Die gravierende Schädigung hätte vermieden werden können und müssen.“ Der Geburtsschaden sei auf eine grob fehlerhafte Behandlung im Klinikum zurückzuführen. Ein früherer Kaiserschnitt hätte die Schäden verhindern können. Der Anwalt beruft sich dabei auf die Sachverständigengutachten.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="gutachter-der-universitaetsklinik-muenchen-vermeidbar">Gutachter der Universitätsklinik München: vermeidbar</h3>



<p>Im Auftrag des Landgerichts Weiden haben Ärzte des Klinikums der Universität München den Fall begutachtet. Ihr Fazit: Für Prof. Hasbargen ist „völlig unverständlich“, warum nicht früher gehandelt wurde. Das Krankheitsbild sei ohne Zweifel durch den Sauerstoffmangel zu erklären. Das Ausmaß des Schadens sei „ausschließlich“ durch die unterlassene Behandlung vor der Geburt verursacht, sagt&nbsp;<strong>Dr. Astrid Blaschek</strong>. Beide Babys wären kerngesund gewesen.</p>



<p>Die Klinik-Anwälte&nbsp;Carl Brünnig&nbsp;und&nbsp;Markus Blay&nbsp;fragen nach, ob die Schäden nicht auch früher schon bestanden. Zwischen Plazenta-Lösung und Geburt lagen 25 Minuten. Selbst eine schnelle Notsectio hätte 10 Minuten gedauert. Die Gutachterin bleibt dabei: „Das ist Spekulation. Was man sicher sagen kann: Das Ausmaß wäre geringer.“</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="tapfere-eltern">Tapfere Eltern</h3>



<p>Für die Eltern aus Weiden ist die dreistündige Verhandlung schwer zu ertragen. Sie sagen kein Wort. Hinterher kommen der Mutter die Tränen. „Das kommt alles wieder hoch“, meinte der Vater. Man habe lange nicht mehr über den Ablauf des unheilvollen Abends nachgedacht, versuche vielmehr mit allen Kräften, den drei Kindern gute Eltern zu sein.</p>



<p>Eine Entscheidung fällt am Montag noch nicht, es gibt noch einmal eine Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Zivilkammer tendiert zur Klage der Eltern. Vorsitzender Richter&nbsp;<strong>Josef Hartwig</strong>&nbsp;zieht ein erstes Resümee: Das Abwarten der Geburtshelfer ist nicht nachvollziehbar. Die Höhe des Schmerzensgeldes stellen die Eltern in das Ermessen des Gerichts.</p>



<p>Keiner der beteiligten Ärzte arbeitet noch im Klinikum Weiden.</p>



<p><strong>Für die Zivilklage haben die Eltern 2020 den Zustand ihrer Tochter beschrieben:</strong></p>



<p>„<em>Ella kann weder frei sitzen noch stehen. Krabbeln oder Robben sind ihr ebenfalls nicht möglich, geschweige denn Gehen oder Laufen. Um sich fortzubewegen, ist sie daher zu jeder Tageszeit auf die Hilfe anderer angewiesen. Sie kann nicht aus einem Becher trinken, weil sie ihn nicht festhalten kann. Aus diesem Grund ist es ihr auch nicht möglich, die Gebärdensprache zu erlernen, denn bis auf zwei Wörter (Ja und Mama) kann sie nichts zum Ausdruck bringen. Die Kommunikation besteht durch Gestikulieren, so weit dies möglich ist und Erraten seitens der Eltern.</em></p>



<p><em>Ella kann ohne Unterstützung faktisch nichts. Ihr Zwillingsbruder ist bereits trocken, kann selbstständig essen, Zähne putzen, holt sich einfach einen Becher vom Tisch, kann auf dem Spielplatz toben, im Wasser planschen, Socken und Schuhe ausziehen und sich natürlich sprachlich äußern. Das alles bleibt Ella verwehrt.</em></p>



<p><em>Besonders dramatisch erscheint die Lage, da Ella geistig gesund ist und bereits jetzt sehr unzufrieden ist, wenn sie merkt, dass bei ihr nichts klappt, sie nicht vorwärtskommt und nicht verstanden wird. Unser Alltag ist sehr stark an ihre Bedürfnisse angepasst und auch ihre Geschwister leiden unter dieser Situation.“</em></p>



<p>Quelle: Oberpfalz Echo, 28.03.2023, Autor: Christine Ascherl</p>



<p>Link zum Originalartikel Oberpfalz Echo: <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/zwillingsgeburt-mit-dramatischen-folgen-eltern-klagen-gegen-klinikum" target="_blank" data-wpel-link="external">https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/zwillingsgeburt-mit-dramatischen-folgen-eltern-klagen-gegen-klinikum</a></p>



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