Verjährung von Ansprüchen im Baurecht
![](https://www.anwalt-scharf.de/wp-content/uploads/2022/12/D817670.NEF_quer-1024x757.jpg)
3-jährige Verjährung gilt auch für Verzugsschaden
Unwirksame Mängelbeseitigung?
![](https://www.anwalt-scharf.de/wp-content/uploads/2023/01/scharf1-1024x683.jpg)
Zur Erforderlichkeit notwendiger Mitwirkungen zur Mängelbeseitigung.
3-jährige Verjährung gilt auch für Verzugsschaden
Zur Erforderlichkeit notwendiger Mitwirkungen zur Mängelbeseitigung.