AnwaltsKanzlei
C. Scharf

Arzt muss sich entlasten

Arzthaftung im Bereich der ,,voll beherrschbaren Risiken“ – Patienten genießen Beweiserleichterung Die Schwierigkeit des Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei vermuteten Behandlungsfehlern besteht regelmäßig darin, dass er den Behandlungsfehler, den Schaden und dessen Kausalität lückenlos beweisen muss. Dieser Grundsatz wird durchbrochen, wenn sich ein sog. „voll beherrschbares Risiko“ verwirklicht hat. Diese Regelung, ist jetzt […]