AnwaltsKanzlei
C. Scharf

Arzthaftung bei Weiterleben unter Qualen

BGH: Auch ein leidensbehaftetes Leben ist kein Schaden Der Mensch hat grundsätzlich sein Leben so hinzunehmen, wie es von der Natur gestaltet ist und hat keinen Anspruch auf seine Verhütung oder Vernichtung durch andere, so der BGH bereits im Jahr 1983 in seiner wegweisenden „Wrongful-birth-Entscheidung“. Jahrzehnte später urteilte der BGH nun in seiner „Wrongful-life-Entscheidung“, das […]